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Mahnung in Versen

Zwar schon etwas älter, sorgte bei der Präsenzveranstaltung heute beim Thema Verzug dennoch zu allgemeiner Erheiterung:

http://www.flick-sass.de/reim.html#tenor

Prüfungsergebnisse

Nach über 7 Wochen hat es die Fernuni endlich geschafft, die Prüfungsergebnisse online zu stellen.

Beide Module mit gut bestanden; na wer sagt’s denn.
Bei BGB I war ich nicht ganz so zuversichtlich.

LL.B. Prüfungen

Module: 2 / 19 (11%)

Schön, dass man jetzt endlich irgendwas in der Tasche hat und nicht mehr ganz am Anfang steht.

Zu diesem Semester:

BGB II ist einfach ein riesen Haufen an Wissen und somit viel zu Lernen. Man braucht etwas Durchhaltevermögen dafür, aber es ist gut machbar. Zwischendrin kann man ja ein paar spaßige Sachen tun, zum Beispiel etwas Casino spielen auf http://www.casino.com/de/ oder etwas unternehmen, um sich zu belohnen. Mit ein paar Belohnungen kann man sich gut motivieren.

Externes Rechnungswesen ist sehr interessant und man kommt relativ schnell durch die Unterlagen.
Man kann in den Selbsttestaufgaben und Einsendeaufgaben auch gleich testen ob alles klappt. Die Korrektur gibt’s online am nächsten Tag. Also kein 1-2 monatiges Warten. Angenehm ist auch, dass es hier mal ein konkretes Richtig und Falsch gibt und nicht alles Ansichts- oder Argumentationssache ist.

Verfassungsrecht geht da doch etwas zäher. In München gibt es dieses Semester keine Studienveranstaltungen, weswegen ich vorletzte Woche extra mit zwei Kommilitonen nach Karlsruhe gefahren bin. Ob sich der Aufwand gelohnt hat, wird sich dann wohl erst später Zeigen. Aber ganz ohne jemanden, der auch mal über den Stoff redet, will ich sowieso die Klausur nicht schreiben.
Bisher habe ich nur die ersten beiden Hefte durchgearbeitet, in denen ein Geschichtscrashkurs durchgearbeitet wird. Interessant wird’s dann erst mit der KE 2 / Teil 2 und der Einsendearbeit am 24.11.

Ohne große Unterbrechung fängt morgen auch schon das nächste Semester an.

Auf meinem Belegungsplan steht diesmal:

  • BGB II
  • Deutsches und europäisches Verfassungsrecht
  • Externes Rechnungswesen

Vorausgesetzt natürlich, dass ich die Klausuren aus letztem Semester bestanden habe. Die Ergebnisse lassen aber wohl noch länger auf sich warten…

Die ersten beiden Kurseinheiten vom externen Rechnungswesen habe ich bereits durchgearbeitet und versuche mich gerade an der ersten Selbsttestaufgaben, ist mal eine angenehme Abwechslung zu den juristischen Teilen bisher.

Ich bin sogar immer wieder überrascht, dass ich damals im Leistungskurs Wirtschaft/Recht tatsächlich brauchbare Dinge gelernt habe.

Die beiden Klausuren – Propädeutikum und BGB I – sind geschafft.

Stattgefunden haben die Prüfungen, anders als die Vorlesungen, nicht in der technischen Universität direkt in München, sondern in der Fakultät für Chemie und Pharmazie der LMU in Großhadern. Angesetzt waren jeweils zwei Stunden, von 15:30 bis 17:30 Uhr.

Die Fragen bzw. viel mehr die Antworten in der Multiple-Choice Propädeutikumsprüfung waren fast noch kniffliger als in den Klausuren der letzten Jahre. Dafür hatte man kein Zeitproblem wie in der zweiten Prüfung.
Der Sachverhalt war bis auf eine Schwierigkeit zum Thema Teilnichtigkeit (oder eben nicht) sehr fair und man wusste was gefragt ist. Allerdings in zwei Stunden Sachverhalt erfassen, Gliedern und Ausformulieren – für das erste Gutachten in einer Klausur eine große Herausforderung. Die Qualität meines Schriftbildes hat mit zunehmendem Zeitdruck deutlich abgenommen.

Bleibt also abzuwarten wie die Ergebnisse ausfallen. Ich hoffe sehr, dass die Korrektur nicht so lange wie bei den Einsendearbeiten dauert, dann wäre man nämlich schon mitten im nächsten Semester…

…da ist dann nämlich schon BGB II, Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht und externes Rechnungswesen angesagt!

Bis die Unterlagen eintreffen ist allerdings noch Zwangspause angesagt.

Klausurvorbereitung

Im September ist es soweit und die Klausuren Propädeutikum und BGB I stehen an.

Seit gestern gehe ich meine Notizen zu den Studienheften BGB I durch und beschrifte auch die ein oder andere Karteikarte mit Definitionen.
Auf meinem Lernplan stehen jetzt neben dem Auswendiglernen von Definitionen und ein paar Prüfungsschemata auch noch ein einige Fallbearbeitungen.
Ausgesucht habe ich mir hierfür “Die 76 wichtigsten Fälle – BGB AT” von Hemmer / Wüst, weil die Lösungskizzen sehr übersichtlich sind und neben einer Gliederung und einem ausformulierten Gutachten auch entsprechende Erklärungen bei problematischen Schritten enthalten.

Für einen guten Überblick werfe ich auch gerne mal einen Blick in “Das Skript – BGB AT” bzw. “Das Skript – Schuldrecht” von Hartmut Braunschneider.

Sorge bereitet mir noch das Propädeutikum, weil die Studienhefte einen riesigen Überblick verschaffen sollen, aber in den Prüfungen gleichzeitig sehr spitzfindige und komplexe sowie problematische Fragen gestellt werden. Ich werde wohl den Tip aus dem Studienservice-Forum folgen und die Skripte kurz vor der Klausur noch einmal im Schnelldurchlauf durchlesen.

Im September stehen die ersten Klausuren an. Da ich momentan zu wenig Antrieb habe und dazu noch auf Wohnungssuche in München bin, habe ich mich dazu entschlossen die Klausur zu Einführung in die Wirtschaftswissenschaften erst nächstes Semester zu schreiben.

Im Vergleich zu BGB I oder dem Propädeutikum ist in BWL/VWL einfach viel mehr Zeit nötig. Bevor ich mich also alles ein bisschen mache, bereite ich mich lieber ausführlich auf die Jura-Module vor.

Die Dritte und letzte Einsendeaufgabe steht am kommenden Dienstag an. Diesmal kein Gutachten sondern eine LOTSE Aufgabe, bei der man online mehrere Multiple Choice Aufgaben zu bearbeiten hat. Anfang Juni geht es dann auch mit dem Klausur-Vorbereitungs-Seminar von Herrn RA Siegel los, in dem noch mal an fünf Tagen bzw. zwei Wochenenden geübt wird.

Wie gesagt widme ich meine Aufmerksamkeit momentan aber eher der Wohnungssuche in München. Es reicht ja nicht, dass man als Student und Selbstständiger ohnehin schlechtere Karten hat, es kommen auch noch mehrere hundert Bewerber auf eine Wohnung, wenn der Vermieter nicht im Vorhinein schon aussortiert.

Unsere Traumwohnung haben wir dann gestern gefunden, nur auch hier das Problem der zahlreichen Bewerber. Wenigstens hatte der Vermieter bzw. Nachmieter Suchende bereits bei der ersten Anfragewelle etwas aussortiert. Bei einem Massenbesichtigungstermin am Abend in einer Anderen Wohnung sah das ganze schon anders aus: Beim Treppenhaus-Durchqueren berichteten schon mehrere Interessenten am Handy über die Wohnung, in der Wohnung selbst konnte man sich so gut wie gar nicht umschauen, weil die Wohnung total überfüllt war. Die Vermieterin hat sich dann für die Personen auch wenig interessiert, wichtiger war neben dem eigenen Einkommen eher wie viele Bürgen mit welchem Beruf und welchem Einkommen es gibt.

Nachdem ich wochenlang jeden morgen aufgeregt zum Briefkasten gerannt bin, kam heute endlich die erste korrigierte BGB I Einsendeaufgabe.

55 Punkte, also noch mal Glück gehabt. (max 100; 50 für Bestehen)

Das was ich geschrieben habe  sieht eigentlich alles gut aus, falsch war nichts davon. Es haben lediglich ein paar Punkte gefehlt, die ich als unproblematisch oder unwichtig angesehen habe und deswegen nicht im einzelnen geprüft habe. So gehen dann schnell wichtige Bewertungspunkte verloren.

Was ich hier definitiv an der FernUni kritisieren muss, ist die lange Korrekturzeit.
Als Korrekturzeit werden maximal sechs Wochen angegeben. Problem nur: Die sechs Wochen wären am Dienstag abgelaufen und an diesem Tag ist bereits Stichtag für die dritte Einsendeaufgabe. Man hätte also im dümmsten Fall bereits drei Einsendeaufgaben mit viel Mühe bearbeitet, hat aber noch keinerlei Feedback ob man grundlegende Fehler macht.

Als Beispiel dafür wäre erwähnt, dass man bei Angebot und Annahme die §§ 145 ff. erwähnen muss und bei jeder Willenserklärung komplett die objektiven und subjektiven Tatbestände durchprüfen muss, egal wie offensichtlich es ist. Der Grundsatz aus den Vorlesungen in BGB I, dass man auf unwichtiges bzw. klares nur kurz eingeht und nur problematisches bzw. wichtiges genau prüft, trifft zumindest in BGB I nicht zu.

Zum Glück hatte ich mich bei der zweiten Einsendeaufgabe etwas an der Muster-Lösung der ersten orientiert und umfangreicher geprüft. Bleibt abzuwarten ob das Ergebnis ähnlich knapp ausfällt.

Achja, Korrekturdatum ist der 20.05.2009, also knapp eine Woche vor Abgabe der zweiten Einsendeaufgabe in BGB I. Hätte die FernUni also nicht 17 Tage für den Versand gebraucht, hätten sicher einige Studenten auch die Möglichkeit gehabt, aus ihren Fehlern zu lernen.

In BWL und VWL geht es schon wesentlich schneller voran als ich dachte.

Die wirtschaftswissenschaftlichen Module sind daher nicht zu unterschätzen. In der Einführung der Module wird zwar betont, dass nichts außer Deutsch- und Mathe-Abitur-Wissen verlangt wird, aber dennoch werde ich wohl dieses Semester mehr Zeit für BWL/VWL als für Jura aufwänden. Die Themen werden alle recht kompakt zusammengefasst, dennoch muss man für jeden Bereich den Durchblick haben und wissen, welche Formeln wann und wie anzuwenden sind. Besonders auf Gutenberg hat der Modulautor Wert gelegt.

Natürlich wird auch nicht auf z.B. partielle Ableitungen oder totales Differenzieren verzichtet, was man aber schnell wieder drauf hat.

Da rund 1/3 des Studiums aus Wirtschaftsmodulen besteht, würde ich jedem Interessenten empfehlen einen der Mathe-Kurse zu belegen, wenn nicht gerade das Abitur erst ein Jahr zurück liegt (so wie es bei mir ist).

Am 28.04. war die erste Einsendeaufgabe für das Modul BGB I fällig.
Es ging um einen Kaufvertrag, Schwerpunkt war der Zugang der Annahme bzw. die Verspätung dieser.

Inzwischen habe ich auch mal einen Blick auf die Musterlösung geworfen, die wesentlich umfangreicher als meine Lösung ausgefallen ist.

Etwas beruhigt hat mich dann ein Post im Forum, dass die Musterlösung des “neuen” Lehrstuhls der rechtswissenschaftlichen Fakultät nicht mehr als Musterlösungen anzusehen sind, sondern im Regelfall wesentlich umfangreicher ausfallen. Gespannt bin ich allerdings, wie viele Punkte mir durch das Weglassen der überflüssigen Prüfungspunkte im Vergleich zu der Musterlösung fehlen.

Am Tag darauf, am Sonntag den 19.4., war schon die nächste Veranstaltung von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr anberaumt.

Diesmal geleitet von Herrn Sommer. Zu meiner Freude ging es bei dieser Veranstaltung etwas ruhiger zu, da nur ca. 20-25 Leute da waren.

Im Modul BGB I geht es mit den grundsätzlichen Dingen los, Willenserklärungen, Angebot und Annahme, Anspruchsgrundlage usw. So hat uns Herr Sommer auch diese Dinge noch einmal sehr verständlich erklärt und uns einige Schemata dazu vorgestellt.

Auch hier haben wir einen Fall im Gutachtenstil bearbeitet, diesmal ging es um die Frage ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, obwohl sich eine der Parteien bei Annahme eines Angebots verhört hatte.

Natürlich konnten wir auch einige grundsätzliche Fragen loswerden, die bei der Bearbeitung der  ersten Fälle aufgekommen sind.

Weiterempfehlen möchte ich vor allem die Buchempfehlung von Herrn Sommer:
Das Skript. BGB AT
Hartmut Braunschneider, AchSo! Verlag

In diesem Buch wird der Allgemeine Teil wirklich sehr verständlich erklärt, sodass man damit dann gut für BGB I gerüstet ist.

Die nächste BGB I Veranstaltung ist am 10.05.2009.

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