Der Bachelor of Laws, LL.B.
2. Dezember 2008 von Jurablogger
Der Bachelor of Laws unterscheidet sich in einigen Punkten vom dem klassischen Jurastudium.
Das klassische Studium ist rein auf die erste juristische Prüfung und das Staatsexamen ausgelegt und verleiht anschließend den Rang des Volljuristen, welcher zum Beruf des Anwalts und zum Richteramt ermächtigt.
Der Bachelor of Laws ist eher auf die Wirtschaft ausgelegt, enthält also je nach Studiengang zwischen 1/3 (Rechtswissenschaften) und 1/2 (Wirtschaftsrecht) auch betriebswirtschaftliche Bereiche.
Der Bachelor bzw. der Master ermöglichen allerdings auch eine Laufbahn im staatlichen gehobenen bzw. höheren Dienst.
Sollte man sich für diesen Studiengang entscheiden, muss man sich also im Klaren sein, dass es sich nicht um eine Ausbildung zum Anwalt handelt. Man kann zwar bestimmt auf gewisse Umwege das Staatsexamen machen, dafür lohnt sich aber nach aktuellem Stand des Bachelor of Laws nicht. Ggf. wird durch weitere Reformen der Weg zum Staatsexamen für Bachelor bzw. Master freigegeben oder entfällt ganz, das steht aber noch in den Sternen.
Die Hamburger Universität BUCERIUS LAW SCHOOL bietet zum Beispiel eine Kombination an. Die Studierenden erhalten im Anschluss an den Bachelor die Möglichkeit zur ersten juristischen Prüfung zugelassen zu werden.
Wikipedia-Eintrag zum Bachelor of Laws
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