Ergebnis der ersten Einsendeaufgabe
6. Juni 2009 von Jurablogger
Nachdem ich wochenlang jeden morgen aufgeregt zum Briefkasten gerannt bin, kam heute endlich die erste korrigierte BGB I Einsendeaufgabe.
55 Punkte, also noch mal Glück gehabt. (max 100; 50 für Bestehen)
Das was ich geschrieben habe sieht eigentlich alles gut aus, falsch war nichts davon. Es haben lediglich ein paar Punkte gefehlt, die ich als unproblematisch oder unwichtig angesehen habe und deswegen nicht im einzelnen geprüft habe. So gehen dann schnell wichtige Bewertungspunkte verloren.
Was ich hier definitiv an der FernUni kritisieren muss, ist die lange Korrekturzeit.
Als Korrekturzeit werden maximal sechs Wochen angegeben. Problem nur: Die sechs Wochen wären am Dienstag abgelaufen und an diesem Tag ist bereits Stichtag für die dritte Einsendeaufgabe. Man hätte also im dümmsten Fall bereits drei Einsendeaufgaben mit viel Mühe bearbeitet, hat aber noch keinerlei Feedback ob man grundlegende Fehler macht.
Als Beispiel dafür wäre erwähnt, dass man bei Angebot und Annahme die §§ 145 ff. erwähnen muss und bei jeder Willenserklärung komplett die objektiven und subjektiven Tatbestände durchprüfen muss, egal wie offensichtlich es ist. Der Grundsatz aus den Vorlesungen in BGB I, dass man auf unwichtiges bzw. klares nur kurz eingeht und nur problematisches bzw. wichtiges genau prüft, trifft zumindest in BGB I nicht zu.
Zum Glück hatte ich mich bei der zweiten Einsendeaufgabe etwas an der Muster-Lösung der ersten orientiert und umfangreicher geprüft. Bleibt abzuwarten ob das Ergebnis ähnlich knapp ausfällt.
Achja, Korrekturdatum ist der 20.05.2009, also knapp eine Woche vor Abgabe der zweiten Einsendeaufgabe in BGB I. Hätte die FernUni also nicht 17 Tage für den Versand gebraucht, hätten sicher einige Studenten auch die Möglichkeit gehabt, aus ihren Fehlern zu lernen.
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