Erste Veranstaltung: Propädeutikum
18. April 2009 von Jurablogger
Nach dem offiziellen Bearbeitungsbeginn am 6.4. ging’s am 18.4. mit der ersten Veranstaltung los.
Gegenstand der Veranstaltung war das Modul Propädeutikum und geleitet wurde Sie von Herrn Siegen, den wir ja schon von der Einführungsveranstaltung kennen.
Angefangen hat die über sechs Stunden lange Veranstaltung mit Grundsätzlichen Dingen über das Studium, damit auch die, die nicht bei der Einführungsveranstaltung waren, wissen worum es geht. Weiter ging es recht zügig mit ein paar Rechtsgrundsätzen (Abstraktionsprinzip, Synallagma, Anspruchsgrundlage, Legaldefinitionen, Entstehung des BGB, …) und dann auch schon mit dem ersten Gutachten.
Der sog. Gutachten-Stil ist eine besondere Herangehensweise der Juristen, wie man einen Rechtsfall bearbeiten. Also sowohl Aufbau als auch Formulierung der geschriebenen Fallbearbeitung. Die Subsumption, die Anwendung der abstrakten Gesetze auf einen bestimmten Sachverhalt, ist wesentlicher Bestandteil eines Gutachtens. (Gutachtenstil, Subsumption).
Bearbeitet haben wir insgesamt zwei Fälle, einmal ging es um Angebote (u.a. invitatio ad offerendum) und einmal um Minderjährigenrecht.
Bei einigen Kommilitonen haben allerdings gleich zu Anfang die juristischen Methoden zur Verzweiflung geführt, da es z.B. darzulegen galt, wann eine Person unter 18 ist (minderjährig), über 7 ist, und dies zusammengeführt wann jemand zwischen 7 und 18 ist (beschränkt geschäftsfähig).
Sehr am Herzen lag es Herrn Siegel noch, dass wir Arbeitsgruppen bilden. So haben wir es dann in einer kurzen Pause doch geschafft uns in örtlich zusammengehörenden Gruppen zusammenzufinden und Kontaktdaten für das erste Treffen auszutauschen.
Für mich war die Veranstaltung sehr gelungen, wenn auch für meine Aufnahmefähigkeit etwas zu lang, da ich mich bereits ab der Hälfte nicht mehr sonderlich gut konzentrieren konnte.

